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Landesverordnung SH zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Liebe Kaltenkirchnerinnen und Kaltenkirchenr Bürger,
liebe Mitglieder und liebe Kaltenkirchener Ring Freunde,

einschneiden Maßnahmen werden uns alle in nächster Zeit begleiten. Der Corona-Virus legt große Teile des Handels und der Freizeitangebote still.
Unter folgendem Link kommen Sie auf die Seite von Schleswig-Holstein und der gestern veröffentlichten Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coranavirus SARS-CoV-2

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html

Hier ein kleiner Auszug der Verordnung:

"Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandel sind zu schließen ausser Lebens- Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- Gartenbau und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und Großhandel.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Deren Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Institutes hinzuweisen und diese umzusetzen.

Ferner sind zu schließen
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafès und ähnliche Betriebe.
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, und ähnliche Einrichtungen.
Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draussen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen und alle weiteren nicht in dieser Verordnung genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center."

Bitte lesen Sie die gesamte Verordnung!

Wir wünschen allen, dass Sie gesund durch diese ungewissen Zeiten kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des Rings für Handel, Handwerk und Industrie e.V.


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